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   VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93   

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https://dejure.org/1994,6366
VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93 (https://dejure.org/1994,6366)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.04.1994 - 3 UE 188/93 (https://dejure.org/1994,6366)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. April 1994 - 3 UE 188/93 (https://dejure.org/1994,6366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 2 Nr 4 VwVfG, § 8 Abs 9 BNatSchG, § 8a BNatSchG, § 8b BNatSchG
    Isolierte Anfechtung einer Auflage - naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 647
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93
    Die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten Auflage setzt voraus, daß die Genehmigung mit einem Inhalt weiter bestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht (BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 70.80 - NuR 1984, 192 in Weiterführung der Rechtsprechung zur sog. modifizierenden Auflage im Urteil vom 08.02.1974 - 4 C 73.72 - DÖV 1974, 380).

    Mithin liegt ein rechtlich anders zu beurteilender Sachverhalt vor, der in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.02.1984 (a.a.O.) eine andere rechtliche Bewertung erfordert.

    Die Auffassung des VGH Mannheim (a.a.O.) zur Zulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Ausgleichsabgabe erscheint durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.02.1984 (a.a.O.) überholt.

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93
    Die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten Auflage setzt voraus, daß die Genehmigung mit einem Inhalt weiter bestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht (BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 70.80 - NuR 1984, 192 in Weiterführung der Rechtsprechung zur sog. modifizierenden Auflage im Urteil vom 08.02.1974 - 4 C 73.72 - DÖV 1974, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1983 - 2 S 299/81

    Kiesabbaugenehmigung - Sicherheitsleistungen - naturschutzrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93
    Der Auffassung des VG Karlsruhe (a.a.O.) und im Anschluß daran des VGH Mannheim (Urteil vom 28.07.1983 - 2 S 299/81 - NuR 1984, 102) über die zulässige Teilanfechtung der einer Baugenehmigung beigefügten Auflage einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe, auch wenn die Genehmigung und die Auflage auf einer einheitlichen Gesamtentscheidung beruhen, ist nicht zu folgen.
  • OVG Berlin, 14.12.1982 - 2 A 10.81
    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93
    Die Festsetzung der auf § 6 Abs. 3 Satz 1 HENatG beruhenden Ausgleichsabgabe bei einem nicht vermeidbaren und nicht ausgeglichenen, aber vorrangigen Natureingriff war zwingend vorzunehmen, so daß auch eine zweckwidrige Festsetzung unter Berücksichtigung des Gebots der einheitlichen Entscheidung nicht vorlag (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14.12.1982 - 2 A 10/81 - NVwZ 1983, 419, 421; zur Ausgleichsabgabe als Bedingung Hess. VGH, Beschluß vom 11.09.1991 - 3 TH 1810/91 - NVwZ-RR 1992, 469 = NuR 1992, 240).
  • VG Karlsruhe, 23.06.1982 - 1 K 289/80
    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93
    Die auf § 6 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 HENatG beruhende naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe stand bis zum Inkrafttreten des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes (IWG - BGBl. I S. 466) mit den §§ 8 a - c BNatschG am 01.05.1993 in einem unlösbaren Zusammenhang mit der Verpflichtung zu Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft als einer Gestattungsvoraussetzung und war untrennbarer Bestandteil der Eingriffs- und Ausgleichssystematik des Hessischen Naturschutzgesetzes (vgl. für Baden-Württemberg die Anmerkung von Heiderich zu VG Karlsruhe, U. v. 23.06.1982 - 1 K 289/80 - NuR 1983, 74, 75).
  • VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1810/91

    Baugenehmigung und Naturschutzabgabe

    Auszug aus VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93
    Die Festsetzung der auf § 6 Abs. 3 Satz 1 HENatG beruhenden Ausgleichsabgabe bei einem nicht vermeidbaren und nicht ausgeglichenen, aber vorrangigen Natureingriff war zwingend vorzunehmen, so daß auch eine zweckwidrige Festsetzung unter Berücksichtigung des Gebots der einheitlichen Entscheidung nicht vorlag (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14.12.1982 - 2 A 10/81 - NVwZ 1983, 419, 421; zur Ausgleichsabgabe als Bedingung Hess. VGH, Beschluß vom 11.09.1991 - 3 TH 1810/91 - NVwZ-RR 1992, 469 = NuR 1992, 240).
  • VGH Hessen, 29.09.1994 - 3 UE 24/92

    Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe für Natureingriffe durch Freileitungen

    Der Sachverhalt liegt hier anders als in dem mit Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.04.1994 - 3 UE 188/93 - NuR 1994, 451 = UPR 1994, 314; bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 26.08.1994 - 4 B 171.94 - entschiedenen Fall, in dem die isolierte Anfechtung der mit einer Baugenehmigung verknüpften naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe als unzulässig angesehen worden ist.
  • VGH Hessen, 27.06.1996 - 4 UE 1183/95

    Isolierte Anfechtung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe; zum

    Insoweit folgt der 4. Senat der früheren Rechtsprechung des 3. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dessen Urteil vom 29.04.1994 - 3 UE 188/93 - NuR 1994, 451 = UPR 1994, 314, das die isolierte Anfechtung der mit einer Baugenehmigung verknüpften naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe generell als unzulässig angesehen hat, nicht (vgl. auch die Kritik von Störmer NWVBl. 1996, 169; zur Rechtslage nach § 6 b Abs. 3 HENatG 1994 verneint auch Franz, HENatG, Komm., 2. Aufl. 1996, Erl.
  • VG Leipzig, 16.04.1996 - 4 K 703/94
    Bei den Bescheid vom 1.7.1993 handelt es sich nach seinem Regelungsgehalt nicht um eine (nachträgliche) Auflage zur Baugenehmigung vom 16.9.1992 (zu einem solchen Fall vgl. HessVGH, Urt. v. 29.4.1994, NVwZ-RR 1994, 647, 648; BVerwG, Beschl. v. 26.8.1994 - 4 B 171/94 -), wie die Beklagte meint.
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